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Wann nutze ich die JugendCard?
Für alle Wege, z. B. zur Schule/Berufschule, zur Arbeit, zum Sport.
Die JugendCard gilt 7 Kalendertage ab dem Tag des Erwerbs bzw. des aufgedruckten Gültigkeitsdatums für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis richtet sich nach der für die Verbindung zwischen Wohnort und Ausbildungsort befahrenen Anzahl der Tarifzonen auf allen von der Regionalverkehr
Bitterfeld-Wolfen GmbH, der Vetter GmbH und des Neuen Wittenberger Busverkehrs befahrenen Linien und im Anrufbus. (Zuschläge gemäß Tarifbestimmungen.)
Wer bekommt die JugendCard?
- Auszubildende ab dem 16. Geburtstag,
- Alle Schüler, Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Schulen;
- Personen, die in einer Weiterbildungseinrichtung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses besuchen;
- Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
- Personen, die vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder einem Studium ein Praktikum absolvieren;
- Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes;
- Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten;
- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen.
Wie bekomme ich die Jugendcard?
Einfach den unten stehenden Link anklicken, das Formular ausfüllen, versenden und ausdrucken. Den Antrag dann von der Schule bzw. dem Ausbildungsbetrieb mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen, mit einem Passfoto versehen und an folgende Anschrift senden:
Vetter GmbH
Hinsdorfer Weg 1
06780 Zörbig OT Salzfurtkapelle
Die Berechtigungskarte für den Erwerb des Fahrscheins wird Euch dann kurzfristig per Post zugesandt.
oder
mit dem ausgefüllten Antrag in eines unserer Informationsbüros kommen. Die Jugendcard-Berechtigung wird sofort ausgehändigt !
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