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Neue Fahrpreistabelle und Tarifbestimmungen ab 05.08.2010:

Mit diesem Fahrplanwechsel ändern sich auch die Tarifbestimmungen und die Fahrpreistabellen. Die ab 05.08.2010 gültigen Tarifbestimmungen und Tariftabellen finden Sie unter den folgenden Links:

In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg ergeben sich gemäß den Fahrpreistabelle zum 05.08.2010 geringfügige Fahrpreiserhöhungen.

Geändert ist die Regelung zum Einzelfahrschein. Zwar ist auch weiterhin ein Umsteigen innerhalb von 60 Minuten zulässig. Unzulässig ist jedoch die Nutzung des Einzelfahrscheines für Hin- und Rückfahrt. Bei der Nutzung des Anrufbus-Angebotes ist für jede Anrufbusfahrt ein Zuschlag zum Einzelfahrschein bzw. zur Zeitkarte zu zahlen. Von dieser Festlegung sind schwerbehinderte Fahrgäste (mit gültigem Ausweis und Wertmarke) ausgenommen. In den Fahrplanheften Bitterfeld, Köthen und Zerbst ist auf Seite 6 ein Zuschlag von stets 1,- € angegeben. Dies ist teilweise unrichtig. Für Inhaber von Zeitkarten beträgt der Zuschlag lediglich 0,50 €.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entfallen die Angebote „9 Uhr-Monatskarte“, „Umwelt-Jahreskarte“, „9 Uhr-Jahreskarte“, „Jobticket“, „Semesterticket“, „Werkstattserviceticket“ und „Super 24“.

Im Landkreis Wittenberg entfällt das Angebot „Jobticket“.

Des Weiteren ändern sich zum 05.08.2010 im Landkreis Wittenberg die Beförderungsbedingungen. Diese neuen im gesamten Landkreis Wittenberg gültigen Beförderungsbedingungen finden Sie hier. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfolgte eine Änderung der Beförderungsbedingungen bereits zum 03.05.2010. Die Dispositionszentrale unseres Anrufbussystems kann nun auf fahrplanbasierte Bus- und Bahnangebote verweisen. Damit werden Parallelfahrten von Bussen bzw. Zügen und angeforderten Anrufbussen vermieden.

Wir bitten alle Fahrgäste, diese Änderungen zu beachten!


Eintrag vom: 29.07.2010
Erstellt von: R.Radtke
E-Mail: r.radtke@itis-consulting.de
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